Präambel
Die DocCheck Community GmbH, Vogelsanger Straße 66, D-50823 Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 31152 (nachfolgend "DocCheck"), betreibt einen Internetservice für medizinische Fachkreise. Dieser Service ermöglicht dem Nutzer, auf der DocCheck Website einen eigenen Informationskanal zu betreiben und Informationskanäle anderer Nutzer zu abonnieren, deren aktuelle Inhalte ihm auf seiner persönlichen Startseite angezeigt und in Form einer Zusammenfassung ("DocCheck News") per eMail zugestellt werden. Darüber hinaus integriert DocCheck für Dritte (z.B. Unternehmen) einen Passwortschutz ("Single Sign-on") auf deren Websites, die Informationen für medizinische Fachkreise enthalten, vergibt hierfür Passwörter an Nutzer und überprüft deren Identität, wenn sie auf die mit dem Passwortschutz versehenen Websites zugreifen wollen. Zudem bietet DocCheck die Teilnahme an Marktforschungsstudien an, deren Schwerpunkt auf gesundheitsrelevanten Fragestellungen liegt. DocCheck verbindet auf diese Weise Anbieter und Nutzer medizinischer Fachinformationen bzw. Therapieangebote. Die Services von DocCheck werden über Websites im Internet (z.B. doccheck.com, doccheck.de, flexikon.de u.a.) sowie unter verschiedenen Subdomains und Aliases dieser Domains und über mobile Applikationen ("Apps"), Webservices und Weiterleitungen bzw. Einbindungen in Drittseiten (z.B. per "iFrame") erbracht.
DocCheck finanziert sich durch Zugriffsauthorisierung, Werbung, eCommerce und Marktforschung.
Begriffsdefinitionen
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") ist die Nutzung der DocCheck-Websites und -Dienste, insbesondere
§ 2 Nutzer, Registrierung, DocCheck-Passwort, Nutzer-Account
(1) DocCheck-Dienste können nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sowie juristische Personen nutzen. In der Regel ist Voraussetzung für die Nutzung der DocCheck-Dienste eine vorherige Registrierung bei DocCheck. Die Nutzung einiger Dienste ist Personen vorbehalten, die Angehörige medizinischer Heilberufe sind oder sich in einer Ausbildung zu einem solchen Beruf befinden, sowie Mitarbeitern der pharmazeutischen Industrie oder mit ihr verbundenen Dienstleistungsunternehmen (alle Verwender nachfolgend zusammenfassend als "Nutzer" bezeichnet). DocCheck kann und wird – je nach DocCheck-Dienst und abhängig von den Bereichen und externen Internetseiten, auf die Zugriff erlangt werden soll - einen entsprechenden Nachweis (z.B. Berufsurkunde) verlangen. Dieser Nachweis ist elektronisch (eMail bzw. Upload) oder per Telefax zu übermitteln und wird von DocCheck zur Dokumentation der Berufszugehörigkeit gespeichert.
(2) DocCheck behält sich vor, die Registrierung oder Freischaltung abzulehnen. Es besteht insofern kein Anspruch auf Registrierung und Freischaltung.
(3) Jeder Nutzer darf sich nur einmal registrieren. Etwaige überzählige Nutzer-Accounts sind DocCheck unverzüglich mitzuteilen.
(4) Die Registrierung erfolgt auf der Website von DocCheck (https://www.doccheck.com/de/account/register/). Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
(5) In der Regel wird der Nutzer von der Registrierung und der Freischaltung seines selbst gewählten Passwortes (DocCheck-Passwort) per eMail benachrichtigt und kann nach erfolgreicher Registrierung und Freischaltung die DocCheck-Dienste nutzen.
(6) Mit Registrierung richtet DocCheck für den Nutzer einen Nutzer-Account ein. Dabei wird ein öffentliches Nutzerprofil erstellt, welches Anrede, Vornamen, Namen und die Berufsbezeichnung des Nutzers in einem Verzeichnis auf der DocCheck-Website anzeigt. Der Nutzer kann eigenständig weitere Profildaten, Inhalte und Dateien bei DocCheck einstellen. Jeder Nutzer kann dabei angeben, welche seiner Daten in welchem Umfang öffentlich oder von anderen DocCheck-Nutzern eingesehen werden können.
(7) DocCheck bietet dem Nutzer die Möglichkeit, ein namentliches oder pseudonymisiertes Bewerberprofil einzustellen. Die im Rahmen des Bewerberprofils eingegebenen oder hochgeladenen Daten können von Dritten (z.B. Arbeitgebern) eingesehen werden. Diese Dritten können den Nutzer per eMail oder über ein Formular kontaktieren. Ob und in welchem Umfang das Bewerberprofil für Dritte sichtbar ist, kann der Nutzer in seinen Profileinstellungen angeben. Die im Rahmen des Online-Bewerbungsprozesses auf eine Stellenanzeige eingegebenen oder hochgeladenen Daten können vom Nutzer elektronisch versendet werden, um sich auf Stellenanzeigen zu bewerben, die auf der DocCheck Website angezeigt werden.
(8) Der Nutzer gestattet DocCheck, alle von ihm eingegebenen Profildaten und alle von ihm eingestellten Inhalte bis zum Widerruf durch den Nutzer zu speichern und unter Beachtung der von ihm gewählten Sichtbarkeitseinstellung zu veröffentlichen. Der Nutzer erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass die von ihm als "öffentlich" gekennzeichneten Profildaten und Dateien ohne Zugriffsbeschränkung auf der DocCheck-Website angezeigt werden und damit auch Dritten zur Verfügung stehen, die selbst keinen DocCheck-Account besitzen. Diese Zugänglichkeit kann vom Nutzer jederzeit in seinen Profileinstellungen widerrufen werden. Kommentare, die sich auf innerhalb der DocCheck-Websites veröffentlichte Inhalte beziehen, sind grundsätzlich öffentlich sichtbar. Hier hat der Nutzer jedoch die Möglichkeit, ein Pseudonym als Absender zu wählen.
(9) Der Nutzer erklärt sich weiter damit einverstanden, dass die Profildaten und die als "öffentlich" gekennzeichneten Inhalte auch für Suchmaschinen auffindbar sind und in Suchmaschinen gelistet werden können. Die Auffindbarkeit kann vom Nutzer jederzeit in seinen Profileinstellungen widerrufen werden. Dem Nutzer ist jedoch bekannt, dass die Anzeige von bereits in Suchmaschinen aufgeführten Profildaten und Inhalten auch nach Änderung der Einstellungen in DocCheck weiter bestehen kann. Kommentare eines Nutzers, die sich auf innerhalb der DocCheck-Websites veröffentlichte Inhalte beziehen, sind grundsätzlich von Suchmachinen findbar.
(10) Der Nutzer sichert zu, nur solche Fotos seiner Person bei DocCheck einzustellen, die ihn klar und deutlich erkennen lassen und seinem aktuellen Aussehen entsprechen. Der Nutzer stellt sicher, dass die öffentliche Wiedergabe der von ihm übermittelten Fotos auf den DocCheck-Websites erlaubt ist. Die Übermittlung von Fotos oder Abbildungen anderer oder nicht existierender Personen oder anderer Wesen (Avatare, Tiere, Fantasiewesen etc.) ist nicht gestattet.
(11) Jeder registrierte Nutzer ist berechtigt, jederzeit seine Registrierung für die Zukunft zu beenden. DocCheck kann die Registrierung mit einmonatiger Kündigungsfrist beenden bzw. das Nutzungsverhältnis kündigen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer schwerwiegend gegen diese AGB verstößt (z.B. falsche Angaben bei der Registrierung, unbefugte Weitergabe des DocCheck-Passwortes oder der Missbrauch der DocCheck-Dienste), seine Einverständnis zur Verarbeitung seiner Daten widerruft oder erheblich einschränkt oder geltendes Recht im Rahmen der Nutzung der DocCheck-Dienste verletzt. Das DocCheck-Passwort bleibt grundsätzlich solange und soweit aktiviert, als dies für Zwecke der Vertragsabwicklung noch erforderlich ist. DocCheck wird personenbezogenen Daten der Nutzer nach Vertragsabwicklung löschen, wenn diese nicht mehr erforderlich sind. Es gilt die Datenschutzerklärung von DocCheck.
(12) Sobald eine Voraussetzung, die für die Nutzung von einzelnen DocCheck-Diensten erforderlich ist (z.B. Berufszugehörigkeit), nicht mehr vorliegt, endet die Nutzungsberechtigung des DocCheck-Passwortes insoweit automatisch. Der Nutzer ist verpflichtet, DocCheck unverzüglich über Änderungen und den Wegfall von bei der Registrierung abgefragter Daten zu informieren.
(13) DocCheck behält sich vor, Accounts zu löschen, deren Nutzer
DocCheck wird den Nutzer - soweit möglich - vorab über die Löschung per eMail informieren.
(14) Sofern ein Nutzer ein Vertragsverhältnis mit DocCheck nicht als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (wie z.B. als selbständiger Arzt oder Angestellter einer Praxis/eines Krankenhauses im Rahmen seiner dortigen beruflichen Tätigkeit) sondern als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB eingeht, werden seine Rechte als Verbraucher durch diese AGB nicht beschränkt.
§ 3 Verwendung von Daten, Datenschutz
DocCheck räumt dem Datenschutz einen hohen Stellenwert ein. Der Umgang mit personenbezogenen Daten von Nutzern im Rahmen dieses Vertrages ist detailliert in der Datenschutzerklärung, die Verwendung von Cookies ist in den Cookie-Hinweisen beschrieben. Der Nutzer verfügt in Bezug auf seine Daten über umfangreiche Rechte, die in der Datenschutzerklärung detailliert aufgeführt werden. DocCheck gibt personenbezogene Daten nur dann an Dritte weiter, wenn der Nutzer vorher seine ausdrückliche Einverständnis gegeben hat.
Mit der Annahme dieser Geschäftsbedingungen stimmt der Nutzer der Verwendung seiner Daten, wie sie in der Datenschutzerklärung und den Cookie-Hinweisen ausführlich dargelegt sind, im Sinne von Artikel 6, Absatz 1, Satz 1, Buchstabe a) DS-GVO zu. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
§ 4 Gebrauch des DocCheck-Passwortes, Zugang
(1) Das DocCheck-Passwort ermöglicht dem Nutzer den Zugang zu den DocCheck-Diensten und zu geschützten Bereichen verschiedener Websites und Apps mit einem Passwort ("Single Sign-on"). Um diese Funktion nutzen zu können, ist die Übertragung pseudonymisierter personenbezogener Daten notwendig, in die der Nutzer durch Anerkennnung dieser AGB einwilligt. Nähere Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung dargelegt.
(2) Der durch das DocCheck-Passwort gewährte Zugangsumfang zu Informationen und Funktionen ist abhängig von der Berufzugehörigkeit des Nutzers und kann je nach Berufsgruppe des Nutzers unterschiedlich sein. Wird vom Nutzer kein Berufsnachweis erbracht, ergeben sich Einschränkungen. Weder aus der Registrierung noch aus dem Berufsnachweis resultiert ein Anspruch auf Zugang zu allen Informationen und Funktionen, die durch das DocCheck-Passwort geschützt sind.
(3) Der Zugangsumfang auf der DocCheck-Website richtet sich nach den hier niedergelegten Geschäftsbedingungen und dem Ermessen von DocCheck, das den Interessen eines ungestörten interdisziplinären Austauschs folgt.
(4) Der Zugangsumfang auf Informationsangebote Dritter, die den DocCheck-Passwortschutz nutzen, richtet sich nach deren Geschäfts- bzw. Nutzungsbedingungen. Der Nutzer hat evtl. Einwände gegen die Nutzungsbedingungen eines Dritten mit diesem selbst zu regeln. Es besteht kein Anspruch des Nutzers gegenüber DocCheck auf Weiterleitung von Beschwerden an einen Betreiber von externen Seiten. DocCheck wird weiterhin nicht vermittelnd zwischen dem User und dem Seitenbetreiber tätig.
(5) Der Nutzer ist verpflichtet, sein DocCheck-Passwort ausschließlich zum persönlichen Gebrauch einzusetzen und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Er trägt die ausschließliche Verantwortung für die Folgen eines unbefugten Gebrauchs. Der Nutzer stellt DocCheck von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die DocCheck durch Verletzung dieser Pflichten entstehen.
§ 5 eMails
(1) Um den DocCheck Passwort Service kostenfrei für den Nutzer anbieten zu können, werden alle Informationen, welche z.B. die Nutzerdaten, das Passwort und das Kundenkonto des Nutzers betreffen, per eMail kommuniziert ("Account-eMails"). Mit Annahme dieser AGB erklärt sich der Nutzer hiermit einverstanden. Eine Abbestellung von Account-eMails ist nur durch Kündigung der Registrierung bei DocCheck möglich.
(2) DocCheck bietet dem Nutzer an, sich per eMail zeitnah über bestimmte Aktivitäten auf der DocCheck-Website informieren zu lassen - z.B. um einer Diskussion, einem Stellenprofil oder einem anderen spezifischen Asset zu folgen ("Alert-eMails"). Diese eMails werden nur versendet, wenn der Nutzer dies auf der DocCheck Website durch Click auf einen Button auslöst.
(3) DocCheck informiert den Nutzer regelmäßig über Neuigkeiten in den von ihm abonnierten DocCheck-Kanälen. Dazu versendet DocCheck eine Zusammenfassung dieser Neuigkeiten per eMail ("DocCheck News"). Die DocCheck News enthalten kurze Anleser und Links auf aktuell in den verschiedenen Kanälen publizierte Informationen sowie medizinische Nachrichten, die redaktionell von DocCheck erstellt werden. Die Zusammenstellung der DocCheck News wird in erster Linie durch die Nutzerinteressen und durch das Folgen und Entfolgen von DocCheck-Kanälen beeinflusst und unterliegt damit überwiegend der Kontrolle des Nutzers. Darüber hinaus können die DocCheck News in geringem Umfang als "Advertorial" gekennzeichnete Werbung sowie Display-Werbung (Banner, Textlinks) oder Einladungshinweise zu aktuellen Umfragen enthalten. Der Nutzer stimmt der Zusendung der DocCheck News per Klick mit der Anerkennung des Hinweises über dem Anmelde-Button auf der Registrierungsseite zu.
(4) Mit Ausnahme der Account-Mails kann der Nutzer alle unter (2) und (3) genannten Mailtypen durch einfachen Klick auf den "Abbestellen"-Button im Mail-Footer (Simplizitätsgebot) oder durch Anpassung seiner Maileinstellungen im Nutzerprofil abbestellen. Bei "DocCheck News" unterbindet das Abbestellen den Versand aller weiteren Mails dieses Typs. Bei den "Alert-eMails" bezieht sich das Abbestellen nur auf das jeweilige "gefolgte" Asset.
§ 6 bMails
(1) DocCheck versendet so genannte bMails, wenn es die Aufmerksamkeit eines Nutzers für eigene Belange (z.B. Vorstellung neuer Funktionen, Eigenstudien) oder Belange Dritter (z.B. Produktinformationen, Produktbewerbung, Einladung zu Marktforschungsstudien) benötigt. Sie tragen im Betreff den Hinweis "DocCheck bMail". Im Gegensatz zu den unter § 5 genannten eMails kann der Nutzer für den Empfang von DocCheck bMails teilweise eine geringfügige Aufwandsentschädigung auf seinem DocCheck Kundenkonto (§ 10) erhalten, die im Falle der Auszahlung den Arbeits- und Infrastrukturaufwand, der dem Nutzer durch die Vorhaltung eines Internet-Anschlusses und den Empfang der bMails entsteht, kompensieren soll.
(2) In den Empfang von bMails willigt der Nutzer durch aktives Anklicken der entsprechenden CheckBox im Rahmen der Registrierung ein. Alternativ kann der Nutzer seine Einwilligung auch nach der Registrierung durch Anpassung seiner Maileinstellungen im Nutzerprofil geben. bMails können u.a. folgende Inhalte haben:
(3) Sieht die bMail die Zahlung einer Aufwandsentschädigung vor, so wird diese nur für bMails gezahlt, die vom Nutzer geöffnet und durch Anklicken eines Links am Ende der eMail quittiert wurden. Nach dem Empfang einer DocCheck bMail hat der Nutzer maximal 14 Tage Zeit, die eMail zu quittieren. Danach ist der Quittierungslink ungültig.
(4) Der Nutzer hat die Möglichkeit, seine Aufwandsentschädigung an eine gemeinnützige Organisation zu spenden. Da es sich um Kleinbeträge handelt, können aus organisatorischen Gründen keine Spendenquittungen ausgestellt werden.
(5) Der Nutzer kann bMails durch einfachen Klick auf den "Abbestellen"-Button im Mail-Footer (Simplizitätsgebot) oder durch Anpassung seiner Maileinstellungen im Nutzerprofil abbestellen. Dabei wird nicht nach dem jeweiligen Inhalt differenziert, sondern pauschal der Versand aller bMails eingestellt. Ein erneutes Abonnement ist über die Maileinstellungen im Nutzerprofil möglich.
§ 7 inMails
(1) DocCheck bietet dem Nutzer als Dienst das Versenden und Empfangen von Nachrichten auf der DocCheck-Plattform an ("inMail"). Als Sender und Empfänger kommen Nutzer oder Kanäle in Frage. Voraussetzung für den Versand von inMails an andere Nutzer ist das gegenseitige Folgen zweier Nutzer. inMails verbleiben im Postfach des Nutzers auf der DocCheck-Plattform. Auf Wunsch kann sich der Nutzer per "Alert-eMails" über eingehende inMails informieren lassen.
(2) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass DocCheck neben den persönlichen Nachrichten anderer Nutzer und Nachrichten von Kanälen auch die unter §6 (2) genannten Inhalte in sein inMail-Postfach zustellt. Eine Aufwandsentschädigung durch DocCheck erfolgt in diesem Fall nicht, da DocCheck die nowendige Infrastruktur vollständig stellt.
§ 8 b2bMails
(1) Mitarbeitern der pharmazeutischen Industrie, der Medizintechnikindustrie und anderer Branchen bietet DocCheck anstelle von bMails den Versand so genannter b2bMails an. b2bMails informieren u.a. über Möglichkeiten, Produkte und Dienstleistungen auf DocCheck zu bewerben oder Marktforschungsstudien mit DocCheck durchzuführen.
(2) In den Empfang von b2bMails willigt der Nutzer durch aktives Anklicken der entsprechenden CheckBox im Rahmen der Registrierung ein. Alternativ kann der Nutzer seine Einwilligung auch nach der Registrierung durch Anpassung seiner Maileinstellungen im Nutzerprofil geben. Eine Aufwandsentschädigung für den Empfang von b2bMails wird nicht gewährt.
(5) Der Nutzer kann b2bMails durch einfachen Klick auf den "Abbestellen"-Button im Mail-Footer (Simplizitätsgebot) oder durch Anpassung seiner Maileinstellungen im Nutzerprofil abbestellen. Ein erneutes Abonnement ist über die Maileinstellungen im Nutzerprofil möglich.
§ 9 Marktforschung
(1) Im Rahmen von "DocCheck Research" bietet DocCheck dem Nutzer die freiwillige Teilnahme an wissenschaftlichen Studien zu Zwecken der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung ("Marktforschung") an. Um an Studien teilzunehmen, ist eine Registrierung bei DocCheck nicht erforderlich. Einladungen zu Umfragen erhält der bei DocCheck registrierte Nutzer, wenn er dem Empfang von bMails zugestimmt hat (siehe § 6) oder durch Hinweise auf der DocCheck Website. Nutzer, die nicht bei DocCheck registriert sind, werden über alternative Rekrutierungswege, unter Beachtung der Datenschutz- und Marktforschungsrichtlinien, rekrutiert (z.B. über Partner-Institute, auf Basis marktforschungsgeeigneter Adresslisten, Branchenverzeichnisse, o.a.). Die Studien werden meist im Rahmen von Online-Befragungen durchgeführt, in einzelnen Fällen kombiniert durch persönliche Befragungen, z.B. per Videotelefonie, im Studio oder Telefonie.
(2) Die Ermittlung der relevanten Teilnehmer (z.B. Ärzte, Apotheker, Patienten, Konsumenten oder Bürger) für eine Studie erfolgt unter Beachtung des Studiendesigns, beispielsweise durch Ziehung einer zufallsbasierten Quotenstichprobe aus der DocCheck Nutzerdatenbank oder anderer Adressverzeichnisse, u.U. auch in Kombination. Darüber hinaus kann bei der Auftragsmarktforschung eine Einschränkung des Teilnehmerkreises erfolgen, die durch spezifische Anforderungen des jeweiligen Auftraggebers bedingt ist. Wesentlich für die Durchführung wissenschaftlicher Studien ist ein hohes Maß an Repräsentativität. Um allen relevanten Studienteilnehmern einer Stichprobe die Chance zu geben, an Umfragen teilzunehmen, nutzt DocCheck Research unterschiedliche Kanäle, um zu Umfragen einzuladen und während der Feldphase an die Teilnahme zu erinnern (Reminder).
Ziel ist es, allen über eine Stichprobenziehung ermittelten Personen die Chance zu geben, an der Studie teilzunehmen und so eine möglichst hohe, repräsentative Ausschöpfungsquote zu erreichen.
(3) Für Ärzte, die in angestellter Position tätig sind oder Amtsträger darstellen, kann das Vorliegen einer Dienstherren- bzw. Arbeitgebergenehmigung („DHG“) Voraussetzung für die Teilnahme an Umfragen sein, insbesondere, wenn diese honoriert werden. Die Verantwortung der Beachtung solcher DHG-Vorgaben obliegt dem Teilnehmer. Die entsprechende Genehmigung ist, sofern die DHG-Voraussetzung im Kontext einer Umfrageteilnahme gegeben ist, auf Verlangen von DocCheck vorzulegen.
(4) Für die ordnungsgemäße Teilnahme an DocCheck Marktforschungsstudien kann der Nutzer eine Aufwandsentschädigung erhalten. Sie richtet sich nach dem ungefähren Zeit- und Infrastrukturaufwand, der dem Nutzer entsteht und wird dem Nutzer im Zusammenhang mit der jeweiligen Maßnahme mitgeteilt. Wird der Nutzer direkt von DocCheck zur Studie eingeladen, wird die Aufwandsentschädigung von DocCheck verwaltet und entrichtet. Der Nutzer hat hierbei die Möglichkeit, seine Aufwandsentschädigung an eine gemeinnützige Organisation zu spenden. Da die Aufwandsentschädigungen der Studienteilnehmer von DocCheck als Sammelspende überwiesen werden und die einzelnen Spender anonym bleiben, können von den Empfänger-Organisationen keine Spendenquittungen für die User ausgestellt werden. Wird der Nutzer von einem Partner-Institut zur Studie eingeladen, gelten für die Abwicklung der Aufwandsentschädigung die Bedingungen des jeweiligen Partner-Instituts.
(5) Jeder Nutzer ist nur zur einmaligen Teilnahme je Umfrage berechtigt.
(6) Die Teilnahme an Umfragen von DocCheck Research ist grundsätzlich freiwillig und anonym unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen und Richtlinien des ADM (Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V.).
(7) In manchen Studien wird die Möglichkeit einer Nachbefragung von Teilnehmern angeboten - z.B. im Rahmen spezieller Expertenerfahrungen oder bei Fragen zur Arzneimittelsicherheit. Bei diesen Studien wird der Teilnehmer am Ende der Umfrage gefragt, ob er damit einverstanden ist, noch einmal kontaktiert zu werden und dabei ggf. unter Aufgabe seiner Anonymität ("Open Panel") weitere Auskünfte zu erteilen. Die Teilnahme an diesen zusätzlichen Maßnahmen ist freiwillig und stets an die explizite Zustimmung des Nutzers gebunden.
§ 10 Kundenkonto
(1) Mit der Registrierung bei DocCheck wird für den Nutzer automatisch ein DocCheck-Kundenkonto eingerichtet. Es dient der Erfassung und Dokumentation von Vergütungsansprüchen des Nutzers, die der Nutzer im Rahmen verschiedener DocCheck-Dienste erwerben kann. Das DocCheck-Kundenkonto ist kein Bankkonto. Überweisungen und andere Zahlungstransaktionen an Dritte können mit dem Kundenkonto nicht vorgenommen werden.
(2) Vergütungsansprüche, die der Nutzer gegenüber DocCheck erwirbt, sind unverzinslich.
(3) Die in dem DocCheck-Kundenkonto erfassten und dokumentierten Vergütungsansprüche werden jeweils innerhalb von 21 Tagen nach dem Halbjahresende auf ein vom Nutzer in seinen Profildaten hinterlegtes Bankkonto übertragen. Ist der auf dem Kundekonto angesammelten Betrag kleiner als 25 Euro oder ist keine Bankverbindung benannt, wird der Betrag nicht überwiesen, sondern in das Folgehalbjahr vorgetragen. Auszahlungen erfolgen ausschließlich auf deutsche Bankkonten oder auf solche Konten, die mit einer SEPA-Überweisung erreicht werden können. Für eine SEPA-Überweisung ist die Angabe von IBAN und Swift/BIC erforderlich.
(4) Für jede Überweisung erhebt DocCheck eine Transaktionspauschale in Höhe von 0,50 Euro. DocCheck rechnet die Transaktionspauschale mit etwaigen Vergütungsansprüchen des Nutzers auf.
(5) Der Nutzer kann die Höhe seiner Vergütungsansprüche jederzeit über die DocCheck-Website abrufen. Der Zugriff erfolgt mittels DocCheck-Passwort.
(6) Der Nutzer ist für die ordnungsgemäße Versteuerung ausschließlich selbst verantwortlich.
(7) Der Nutzer kann sein DocCheck-Kundenkonto nur in Verbindung mit der Kündigung seiner DocCheck Registrierung kündigen. Der Nutzer kann jedoch jederzeit seine Angaben zur Bankverbindung löschen. Sind zum Zeitpunkt der Kündigung der DocCheck Registrierung noch Vergütungsansprüche offen, werden sie dem Nutzer überwiesen, soweit sie den Betrag von zehn Euro übersteigen. Bei Beträgen bis zu zehn Euro erklärt der Nutzer mit Kündigung seiner DocCheck-Registrierung konkludent den Erlass des noch vorhandenen Guthabens. DocCheck nimmt den Erlass hiermit an.
(8) Soweit eine Auszahlung des Guthabens auf dem DocCheck-Kundenkonto wegen fehlender oder fehlerhafter Angaben zur Bankverbindung nicht möglich ist, verjähren die Guthaben nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11 Auszeichnung von User Generated Content
(1) Für die Erstellung von ausgewählten Kommentaren und Beiträgen können DocCheck-Mitglieder eine Belohnung erhalten. Welche Inhalte prämiert werden legt die DocCheck-Redaktion nach eigenem Ermessen fest. Die jeweiligen Kriterien, die zur Entscheidung geführt haben, müssen nicht öffentlich dargelegt werden.
(2) Ausgezeichnete Inhalte werden auf der DocCheck-Seite mit einem roten Herz für andere Mitglieder sichtbar gekennzeichnet. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
(3) Der Verfasser des ausgezeichneten Inhalts erhält eine Geld-Prämie auf sein DocCheck-Kundenkonto. DocCheck behält sich die jederzeitige Änderung der Prämienhöhe vor. Bei dieser Geld-Prämie handelt es sich um eine freiwillige Zahlung von DocCheck. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Wiederholung. Im Falle der Löschung eines Inhalts innerhalb von 14 Tagen nach Auszeichnung, ist die Prämie DocCheck zu erstatten. Die Erstattung erfolgt durch die Verrechnung des ausgezahlten Betrags mit dem Guthaben auf dem DocCheck-Kundenkonto des Users.
§ 12 Hochladen von Dateien, Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Nutzer haben die Möglichkeit, verschiedene Inhalte ("Assets") auf der DocCheck-Website einzustellen, hochzuladen sowie sich mit anderen Nutzern hierüber auszutauschen. Dazu zählen u.a. Fotos, Mikrofotografien, Bilder aus bildgebenden Verfahren der Medizin, 3D-Bilder, Grafiken, Schaubilder, Animationen, Videos, Textdokumente, wissenschaftliche Arbeiten, Präsentationen und andere Formen digitaler Inhalte. DocCheck wird solche Assets von Nutzern im Rahmen der DocCheck-Dienste für verschiedene Zwecke verwenden und für andere Nutzer zur Verfügung stellen.
(2) Beim Einstellen von Assets auf der DocCheck-Website ist der Nutzer verpflichtet, Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte und Markenrechte, zu beachten. Assets, die diese Rechte verletzen, dürfen nicht eingestellt werden. DocCheck ist für die Einhaltung dieser Verpflichtungen durch den Nutzer nicht verantwortlich und haftet hierfür nicht. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, beim Hochladen/Einbinden von Inhalten die gewünschten/richtigen Rechteeinstellungen (z.B. CreativeCommons für das Flexikon, kommerzielle Nutzung etc.) und Sichtbarkeitseinstellungen vorzunehmen.
(3) Dem Nutzer obliegt ferner die Verpflichtung, vor dem Einstellen von Assets nachzuprüfen, ob sie personenbezogene Daten des Nutzers oder Dritter enthalten. Insbesondere darf der Nutzer keine geheimhaltungsbedürftigen Patientendaten innerhalb der DocCheck-Dienste veröffentlichen. Der Nutzer verpflichtet sich, jedes Asset vorab sorgfältig daraufhin zu prüfen, ob und inwieweit Daten/Texte/Bilder/Videos usw. so verfremdet sind, dass kein Rückschluss auf Dritte, betroffene Personen (insbesondere Patienten/Studienteilnehmer, u.ä.) getroffen werden kann und deren Datenschutzrechte nicht verletzt werden. Veröffentlicht der Nutzer absichtlich oder versehentlich seine personenbezogenen Daten in einem öffentlich und für bestimmte Nutzergruppen zugänglichen Asset, kann DocCheck nicht dafür haftbar gemacht werden.
(4) Um den Betrieb der DocCheck-Dienste und die Interaktion sowie Verbreitung von Assets der Nutzer in der vorbeschriebenen Art und Weise zu ermöglichen und über die DocCheck-Dienste eine lebendige Plattform zum fachspezifischen und interdisziplinären Austausch zu ermöglichen, gestattet der Nutzer DocCheck die von ihm im Rahmen der DocCheck-Dienste eingestellten Asstes innerhalb der DocCheck-Dienste zu nutzen und jederzeit ohne Zustimmung zu bearbeiten, insbesondere zu kürzen, zusammenzufassen oder umzusortieren. Hierfür räumt der Nutzer DocCheck alle erforderlichen Rechte an den Assets und deren Bearbeitungen, insbesondere alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Persönlichkeitsrechte (soweit dies rechtlich zulässig ist), Markenrechte usw., unentgeltlich ein. Diese Rechteeinräumung gilt auch weiter, wenn der Nutzer seinen Account nicht mehr benutzt oder löscht. Die vorstehenden Rechte beinhalten insbesondere das Recht, die Inhalte und Bearbeitungen öffentlich zugänglich zu machen, sie zu vervielfältigen, zu verbreiten und an Dritte unter zu lizenzieren und zu übertragen. Der Nutzer verzichtet auf eine Urhebernennung bzw. erklärt, dass er einen solchen Verzicht von Dritten eingeholt hat, sofern erforderlich.
(5) Nutzer haben die Möglichkeit, auszuwählen, ob die von ihnen eingebrachten Inhalte unter einer „Creative Commons“-Lizenz veröffentlicht werden (diese Inhalte werden nachfolgend auch „CC-Inhalte“ genannt). Wird diese Option gewählt, so ist auch DocCheck vollumfänglich im Rahmen der Creative-Commons-Lizenz berechtigt, diese Inhalte für eigene Zwecke zu verwenden, anzupassen, zu bearbeiten und auszuwerten - und zwar sowohl kommerziell als auch nicht-kommerziell und ohne dass DocCheck hierfür zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet ist (und zwar auch nicht im Falle einer Nutzung wie in § 10 Ziffer 8 beschrieben)
(6) Unabhängig davon, ob Inhalte als CC-Inhalte auf der Plattform eingestellt werden, ist DocCheck berechtigt, alle Inhalte von Nutzern insbesondere (aber nicht ausschließlich) wie folgt innerhalb der DocCheck-Dienste zu nutzen und öffentlich zugänglich zu machen/auszuspielen:
(7) Sofern DocCheck beabsichtigt, Inhalte, die nicht als CC-Inhalte eingestellt wurden - für kostenpflichtige Produkte innerhalb der DocCheck-Dienste oder außerhalb der DocCheck-Dienste für eigene oder fremde Zwecke zu verwenden, wird DocCheck mit dem Nutzer eine entsprechende Vereinbarung hierüber schließen, die insbesondere einen angemessenen finanziellen Ausgleich für die Einräumung der Nutzungsrechte gewährt (z.B. über einen Autorenvertrag)
(8) DocCheck wird – soweit möglich – Lizenzanfragen von Dritten über Inhalte in den DocCheck-Diensten an den Nutzer weiterleiten. Sofern nicht anders vereinbart, handelt der Nutzer die Einzelheiten und Konditionen dann mit dem Dritten direkt aus. DocCheck ist weder Vertragspartner des Nutzers noch des Dritten in diesem Zusammenhang und auch nicht Erfüllungsgehilfe einer der Parteien. DocCheck wird sich – im Rahmen des Möglichen – bemühen, zwischen den Parteien zu vermitteln, sofern erforderlich. DocCheck behält sich aber vor, in Zukunft ein Angebot für die Vermittlung von Lizenzrechten einzurichten, bei dem eine Vermittlungsgebühr erhoben wird.
(9) Für Inhalte, die der Nutzer zum DocCheck-Service "Flexikon" beiträgt, bzw. dort einstellt, gelten besondere Bestimmungen, abrufbar unter flexikon.doccheck.com/Flexikon:Nutzungsbedingungen. Der Nutzer akzeptiert diese spätestens mit dem Einstellen des ersten Beitrages in das "Flexikon".
(10) Der Nutzer gestattet DocCheck im Umfeld zu den öffentlich zugänglich gemachten Inhalten sowie unter ihrer Verwendung Werbung zu schalten und/oder andere Promotionsmaßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Außerdem gestattet der Nutzer, dass DocCheck die von ihm eingestellten Inhalte auch zu Werbezwecken außerhalb der DocCheck-Dienste nutzt, und zwar unabhängig davon, ob diese als CC-Inhalte eingestellt wurden oder nicht.
(11) DocCheck ist berechtigt, Inhalte zu sperren und zu löschen, insbesondere solche, gegen die Bedingungen von § 11 Ziffer 2 und 3 verstoßen, die gewerblichen/werblichen Charakter haben (z.B. für ein Medikament oder eine Behandlung werben), gegen gesetzliche oder standesrechtliche oder presserechtliche Vorschriften verstoßen, wissenschaftlich nicht haltbare oder irreführende Aussagen treffen, sittenwidrigen oder beleidigenden Inhalts sind oder DocCheck schaden können.
§ 13 Pflichten der Nutzer
(1) Die DocCheck-Dienste werden für berufstätige Personen in Heilberufen sowie in Teilen für Studienzwecke, d.h. insbesondere für Studenten der Medizin und Personen, die sich in einer Ausbildung zu einem Heilberuf befinden, zur Verfügung gestellt. Einschränkungen im Zugriff und in den Nutzungsmöglichkeiten ergeben sich insbesondere aus der jeweiligen Berufsgruppenzugehörigkeit des Nutzers und entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dem Nutzer ist es untersagt, DocCheck-Dienste ohne ausdrückliche Zustimmung von DocCheck außerhalb des Vertragszwecks, d.h. außerhalb der für die Tätigkeit als Angehöriger der Heilberufe gewährten DocCheck-Dienste, gewerblich zu nutzen. Der Zugang darf insbesondere weder weiterverkauft, unentgeltlich oder entgeltlich an Dritte überlassen oder auf sonstige Weise direkt mit einer Gewinnerzielungsabsicht genutzt werden. Unter einer gewerblichen Nutzung im Sinne dieser AGB ist jedoch nicht die Nutzung in der vorgesehenen Form für berufliche Zwecke eines Angehörigen der Heilberufe zu verstehen.
(2) Der Nutzer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass hochgeladene Daten keinen Schadcode (Viren etc.) enthalten. Mit Viren befallene Daten kann DocCheck löschen, ohne dass dem Nutzer hieraus Ansprüche erwachsen. Ferner wird der Nutzer keine rechtswidrigen oder auf sonstige Weise unzulässigen Inhalte (z.B. Werbung, rassistische Äußerungen oder Pornographie) hochladen.
(3) Der Nutzer verpflichtet sich, Inhalte, die ggf. den Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes unterliegen, so zu deklarieren, dass DocCheck gewährleisten kann, sie nur dem vom HWG definierten Personenkreis (approbierte Heilberufe) zugänglich zu machen.
(4) Der Nutzer verpflichtet sich, in DocCheck-Diensten keine persönlichen Angriffe gegen andere Nutzer zu richten und die Meinungen anderer Nutzer zu respektieren ("Netiquette").
(5) Die DocCheck-Dienste sind kein Archivsystem. Es wird daher keine ununterbrochene und dauerhafte Verfügbarkeit der Systeme zugesichert. Von Daten, die im Rahmen der DocCheck-Dienste an DocCheck übermittelt werden, fertigt DocCheck nicht in jedem Fall Sicherheitskopien an, so dass der Nutzer sich selbst ausreichend gegen etwaigen Datenverlust schützen muss. Es wird nicht empfohlen, die DocCheck-Dienste als einzigen Speicherort für Daten zu verwenden.
(6) Der Nutzer darf die DocCheck-Dienste und die damit verbundenen Leistungen nur bestimmungsgemäß und nur im Rahmen des geltenden Rechts und dieser AGB nutzen und durch die Inanspruchnahme der Leistungen und/oder mittels der Leistungen von DocCheck keine Rechtsverletzungen begehen. Der Nutzer haftet alleine für von ihm begangene Rechtsverletzungen.
§ 14 Untersagte Aktivitäten im Rahmen der DocCheck-Dienste
(1) Dem Nutzer sind im Rahmen der DocCheck-Dienste folgende Aktivitäten bzw. Handlungen untersagt:
a) Versendung von Kettenbriefen,
b) Versendung identischer privater Nachrichten an mehrere Nutzer gleichzeitig,
c) Durchführung, Auslobung und Förderung von Strukturvertriebsmaßnahmen (wie Multi-Level-Marketing oder Multi-Level-Network-Marketing) oder
d) anzügliche oder sexuell geprägte Kommunikation (explizit oder implizit),
e) Verwendung von Mechanismen, Software oder Scripts in Verbindung mit der Nutzung der DocCheck-Websites. Der Nutzer darf jedoch die Schnittstellen oder Software nutzen, die ihm im Rahmen der auf den DocCheck Websites angebotenen Dienste von DocCheck zur Verfügung gestellt werden.
f) Automatisiertes Auslesen und Speichern von Nutzerdaten - auch, wenn sie öffentlich zugänglich sind.
g) Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Dienste der DocCheck-Websites erforderlich ist. Das Kopieren im Wege von "Robot bzw. Crawler"-Suchmaschinen-Technologien ist z. B. nicht erforderlich für die ordnungsgemäße Nutzung der Dienste der DocCheck-Websites und daher ausdrücklich untersagt.
h) Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Inhalten der DocCheck-Websites oder von anderen Nutzern,
i) jede Handlung, die geeignet ist, die Funktionalität der DocCheck-Infrastruktur zu beeinträchtigen, insbesondere diese übermäßig zu belasten.
(2) Für einzelne DocCheck-Dienste können eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten, die dann ergänzend zu den hier vorliegenden Geschäftsbedingungen gültig werden, wenn der Nutzer den entsprechenden Dienst in Anspruch nimmt.
§ 15 Rechtsgarantie / Freistellung / Haftung des Nutzers
(1) Der Nutzer ist für sämtliche Inhalte, die er in die DocCheck-Dienste einstellt, vollumfänglich selbst verantwortlich. DocCheck stellt die DocCheck Dienste lediglich als Plattform an den Nutzer zur Verfügung und macht sich die Inhalte grundsätzlich nicht zu eigen. Der Nutzer sichert zu, über diese Inhalte vollumfänglich verfügen zu können, dass diese nicht rechtswidrig sind und er insbesondere berechtigt ist, die in § 11 definierten Nutzungsrechte an DocCheck einzuräumen. Er sichert zu, keine Rechte Dritter zu verletzen und sämtliche erforderlichen Rechte und Zustimmungen von Dritten eingeholt zu haben. Er stellt DocCheck von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese mit der Behauptung gegen DocCheck erheben, dass Inhalte/Verhaltensweisen/Aktionen des Nutzers sie in ihren Rechten verletzen, es sei denn, die Inhalte wurden von DocCheck verändert und die geltend gemachten Ansprüche beruhen allein auf dieser Veränderung durch DocCheck. Dies schließt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung ein. Vorstehende Regelung findet in Fällen behördlicher Inanspruchnahme entsprechende Anwendung.
(2) Erkennt der Nutzer einen Rechtverstoß, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von DocCheck.
§ 16 Verfügbarkeit der DocCheck-Dienste
(1) DocCheck bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der DocCheck-Dienste, übernimmt für die Verfügbarkeit jedoch keine Gewähr.
(2) DocCheck behält sich vor, die von ihr angebotenen Dienste und die mit ihnen verbundenen Funktionen jederzeit ohne Angabe von Gründen einzuschränken oder ganz einzustellen, z.B. aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen. Wesentliche Änderungen/Einschränkungen der Funktionen werden rechtzeitig vorab bekannt gemacht.
§ 17 Verträge zwischen DocCheck-Nutzern untereinander und mit Dritten
(1) DocCheck beteiligt sich inhaltlich nicht an der Kommunikation der Nutzer untereinander. Sofern die Nutzer über die DocCheck-Dienste Verträge untereinander oder mit Dritten schließen, ist DocCheck hieran nicht beteiligt und wird daher kein Vertragspartner und ist in diesem Zusammenhang auch nicht Erfüllungsgehilfe der Nutzer oder Dritter gegenüber den Nutzern. Die Nutzer und die Dritten sind für die Abwicklung und die Erfüllung der untereinander geschlossenen Verträge allein verantwortlich.
(2) DocCheck haftet nicht, falls über die DocCheck-Dienste im Zusammenhang mit einem solchen Vertrag kein Kontakt zwischen den Nutzern untereinander und mit Dritten zustande kommt. DocCheck haftet ferner nicht für Pflichtverletzungen der Nutzer und Dritten aus den zwischen den Nutzern untereinander und mit Dritten geschlossenen Verträgen und Vertragsanbahnungen.
(3) Insbesondere für den Inhalt der von den Nutzern und Dritten erstellten Stellenangebote und Profile bei DocCheck Jobs sind ausschließlich die jeweiligen Nutzer und Dritten selbst verantwortlich. DocCheck handelt lediglich passiv als Bote der Informationen und überprüft nicht die Richtigkeit von Angaben. Der Nutzer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine Informationen und die von ihm von Dritten eingestellten Informationen der Wahrheit entsprechen und weder Gesetze noch Rechte Dritter verletzen.
§ 18 Haftung von DocCheck
(1) DocCheck haftet nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von DocCheck oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht wurden. Darüber hinaus haftet DocCheck unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter der DocCheck verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinn ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
(2) DocCheck haftet nicht für Schäden, einschließlich mittelbarer Schäden und Folgeschäden, wie zum Beispiel entgangenen Gewinn, die dem Nutzer entstehen
a) durch fehlerhafte Wiedergabe nutzergesteuerter Angaben, wie zum Beispiel Anzeigen, Praxisdarstellungen oder Warenpräsentationen
b) durch nicht ordnungsgemäße Funktion von DocCheck-Diensten
c) durch fehlerhafte Datenübertragung und Druckersteuerung sowie durch Datenverluste oder
d) sonst im Zusammenhang mit der Nutzung von DocCheck
es sei denn, diese Schäden beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten der DocCheck.
(3) Die Haftung von DocCheck ist im Fall des Abs. (1) Satz 2 auf den durch die jeweilige Leistung verursachten typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen DocCheck bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. DocCheck haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Ansprüche Dritter.
(4) Vorbehaltlich spezieller Regelungen haftet DocCheck für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung nur, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre und soweit die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
(5) DocCheck übernimmt ferner keine Haftung dafür, dass der Nutzer im Falle der Nutzung von DocCheck-Diensten nicht seinerseits gegen rechtliche Bestimmungen, wie z.B. das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG), das Telemediengesetz (TMG), das Markengesetz (MarkenG), Heilmittelwerbegesetz (HWG) oder andere Bestimmungen, verstößt.
(6) Übertragungswege im Internet sind nicht gegen unbefugten Zugriff Dritter gesichert. Damit besteht für technisch hinreichend versierte Teilnehmer im Internet die Möglichkeit, auf fremde Daten zuzugreifen, diese zu lesen und zu bearbeiten. Der Nutzer trägt die mit dem Übertragungsweg verbundenen Risiken und akzeptiert, dass über diesen Übertragungsweg keine vollständige Sicherheit der Geheimhaltung von übermittelten Daten/Informationen gewährleistet werden kann. Soweit der Nutzer die Möglichkeit hat, Inhalte innerhalb der DocCheck-Dienste bereitzustellen/zu veröffentlichen, wird daher dringend empfohlen, keine geheimhaltungsbedürftigen Daten/Informationen o.ä. über die DocCheck-Dienste veröffentlichen bzw. übermitteln, bei denen aus rechtlichen bzw. vertraglichen Gründen eine Offenlegung an Dritte auf keinen Fall erfolgen darf. DocCheck übernimmt für Folgen eines etwaigen Zugriffs Dritter keine Haftung.
(7) DocCheck übernimmt keine Haftung für außerhalb ihres Einflussbereiches liegende Ereignisse und Umstände; dies gilt insbesondere für die Leistungen der Deutschen Telekom und anderer Dienstanbieter, für die Funktionsfähigkeit von Routern außerhalb des DocCheck-eigenen Netzwerkes sowie für den Zustand des Glasfasernetzes.
(8) Für den von Nutzern oder sonst erkennbar von Dritten zusammengestellten Inhalt einzelner Websites, insbesondere auch für den Inhalt von Websites, zu denen DocCheck lediglich einen Link herstellt, ist ausschließlich der betreffende Nutzer beziehungsweise Dritte verantwortlich. DocCheck prüft Inhalte weder auf Vollständigkeit und Richtigkeit noch auf Vereinbarkeit mit dem Berufsrecht. Ferner haftet DocCheck nicht für Inhalte, die von Nutzern über die DocCheck-Dienste bereitgestellt werden - und zwar weder für deren inhaltliche Richtigkeit und Aktualität, deren Rechtmäßigkeit noch für den Bestand der Nutzungsrechte an diesen Inhalten. Nutzer müssen sich als Angehörige der Heilberufe ihrer besonderen Sorgfaltspflichten gegenüber ihrer Patienten bewusst sein. Für den Fall, dass ein Nutzer Patientenrechte oder Rechte von Studienteilnehmern – gleich in welcher Form – verletzt und DocCheck hierauf hingewiesen wird, so wird DocCheck die entsprechenden Inhalte umgehend löschen und den Nutzer von der Nutzung von DocCheck ausschließen. Im Rahmen des fachlichen Austausches über die DocCheck-Dienste sowie für die über die DocCheck-Dienste abrufbaren Inhalte – gleich welcher Art, inkl. des Flexikons - kann seitens DocCheck keine Gewährleistung für die Inhalte der öffentlichen und nicht-öffentlichen Kommunikation übernommen werden. Inhalte und wissenschaftliche Darstellungen werden seitens DocCheck nicht geprüft. Trotz aller Sorgfalt bei der Prüfung von Nachweisen nach § 2 Ziffer 1 kann das Bestehen einer beruflichen Qualifikation von Nutzern nicht zugesichert werden. Es obliegt jedem Nutzer, Inhalte von anderen Nutzern kritisch zu prüfen und insbesondere wissenschaftliche Erkenntnisse, Behandlungsmethoden und Einsatz- bzw. Anwendungsmöglichkeiten von Arzneimitteln in eigener Verantwortung zu beurteilen. Es finden die jeweils einschlägigen berufsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
(9) Die vorbezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten der DocCheck. Die Haftung, für die von solchen Mitarbeitern und Beauftragten verursachten Schäden ist, auch bei Vorsatz und Fahrlässigkeit auf den durch die jeweiligen Leistungen verursachten typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen DocCheck bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. DocCheck haftet nicht für Schäden, die durch fahrlässige Verletzungen einer nicht wesentlichen Vertragspflicht von einem Mitarbeiter oder Beauftragten der DocCheck verursacht worden sind. Wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinn ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
(10) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch DocCheck und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
§ 19 Urheber-, Lizenz- und Markenrechte
(1) Das Design dieser Website sowie die hierin enthaltenen Texte, Bilder, Grafiken, Layouts, Sounds, Animationen, Videos und Datenbanken sind urheberrechtlich geschützt beziehungsweise unterliegen anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Sie stehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, der DocCheck Community GmbH zu.
(2) Das Angebot dieser Website darf nicht so ausgelegt werden, dass dadurch stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder auf sonstige Weise, eine Lizenz beziehungsweise der Titel an einem Urheberrecht, Patent, Warenzeichen oder sonstigem Schutzrecht der DocCheck Community GmbH oder einer dritten Partei übertragen würde.
(3) Soweit nicht anders angegeben, sind alle auf den DocCheck Community GmbH-Internetseiten verwendeten Marken markenrechtlich geschützt. Dies gilt vor allem für Firmenlogos und Kennzeichen.
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§ 20 Unzulässigkeit von Text- & Data Mining
(1) Gem. §44b Urhebergesetz (UrhG) meint Text- und Data Mining die automatisierte Analyse von einzelnen oder mehreren digitalen oder digitalisierten Werken, um daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen.
(2) Das automatisierte Abrufen, Verarbeiten und Auswerten von jeglichen Inhalten der Dienste, Websites oder der Kanäle der DocCheck mittels Software ist untersagt; dies umfasst auch automatisierte Datenabfragen durch Skripte, Bots, Crawler, o.ä., durch Umgehung der Suchmaske, durch Suchsoftware oder durch vergleichbare Handlungen. Eine Nutzung der Inhalte für Text- und Data Mining im Sinne von Art. 4 Richtlinie (EU) 2019/790, jeweils in Verbindung mit den einzelnen Umsetzungsakten der EU- und EWR-Mitgliedsstaaten, in der Bundesrepublik Deutschland i. V. m. § 44b UrhG, behält sich DocCheck ausdrücklich vor. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten in Fällen von unerlaubtem Data Mining oder Data Extraction bleibt ebenfalls ausdrücklich vorbehalten.
§ 21 Rechtswahl / Änderungen der AGB / Gerichtsstand
(1) Die Abwicklung der DocCheck-Dienste sowie diese AGB unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.
(2) DocCheck behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. DocCheck wird die Änderung umgehend allen Nutzern mitteilen. Sofern der Nutzer der Änderung der AGB nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als vom jeweiligen Nutzer angenommen. DocCheck wird die Nutzer auf diese Folge ihres Verhaltens im Zusammenhang mit einer Änderung der AGB in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
(3) Soweit der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. DocCheck behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
Stand: 07/2023