Nachfolgende Nutzungsbedingungen der DocCheck Community GmbH, Vogelsanger Str. 66, 50823 Köln, Deutschland, gelten für alle Geschäftskunden & Nutzer des Login-Services (nachfolgend "Vertragspartner") bei der Nutzung des Identifizierungsservice "DocCheck Login", vorbehaltlich einzelvertraglicher Regelungen.
Diese Nutzungsbedingungen gelten ab dem Zeitpunkt des Anlegens eines Firmenaccounts zur Erstellung eines Logins für die gesamte Dauer der Nutzung des Login-Services; dies gilt sowohl für kostenfreie, als auch für kostenpflichtige Login-Lizenzen. Zwischen dem Vertragspartner und der DocCheck Community GmbH (im Folgenden "DocCheck") entsteht mit der Registrierung als Websitebetreiber und der Anlage eines "DocCheck Login" automatisch eine Nutzungs- und Lizenzvereinbarung zu den nachfolgenden Bedingungen:
1. Vertragsgegenstand
1.1. Die DocCheck Community GmbH betreibt den Identifizierungsservice „DocCheck Login“. HWG-geschützte Inhalte im Web dürfen nur medizinischen Fachkreisen zugänglich sein. Als Alternative zur aufwändigen Pflege und Installation eines eigenen Passwortschutzes bietet DocCheck die Möglichkeit der Implementierung des DocCheck Login. Verifizierte Fachkreisangehörige, die Mitglieder der DocCheck Community sind (im Folgenden „DocCheck User“), können über ihre DocCheck Zugangsdaten Zugriff auf Inhalte „hinter dem Login“ erhalten. Welche DocCheck Usergruppen Zugriff auf die Inhalte des Vertragspartners erhalten, wird durch den Vertragspartner definiert. Die Funktionalität der Beschränkung der Usergruppen auf freigeschaltete Fachkreisangehörige (siehe "Berechtigter Personenkreis", Abschnitt 4 dieser Nutzungsbedingungen) kann den Vertragspartner so bei einem HWG-konformen Bereitstellen von Inhalten unterstützen, insofern der Login technisch korrekt verbaut ist.
1.2. „DocCheck Login“: Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung des DocCheck Login-Services durch DocCheck für eine oder mehrere Websiten des Vertragspartners. Mit Abschluss dieses Nutzungs- und Lizenzvertrages legt der Vertragspartner fest, welche Websites (initial) durch den jeweiligen DocCheck Login geschützt werden sollen. Das Anlegen eines Firmenaccounts zur Erstellung eines Logins führt automatisch zum Abschluss einer nicht-kostenpflichtigen Basic-Lizenz; zusätzliche Features stehen in kostenpflichtigen Lizenztypen zur Verfügung (mehr Informationen zu den Lizenztypen unter Abschnitt 3 dieser Nutzungsbedingungen). Die Verwaltung der Logins kann durch den Vertragspartner in „DocCheck CReaM“ vorgenommen werden, näher definiert in 1.3.
1.3. "DocCheck CReaM": Die Verwaltung der vom Vertragspartner angelegten Logins für die dazugehörigen Websites wird durch den Vertragspartner in "DocCheck CReaM" vorgenommen. In DocCheck CReaM können sowohl Logins angelegt und konfiguriert als auch Firmen- und Test-Passwörter verwaltet werden. Darüber hinaus kann der Vertragspartner in DocCheck CReaM eigenverantwortlich weitere Administratoren hinzufügen oder entfernen sowie die Stammdaten seines Accounts verwalten und bearbeiten.
1.4. Entscheidet sich der Vertragspartner für kostenpflichtige Features, so können diese über die entsprechenden Lizenzpakete vom Vertragspartner manuell hinzugebucht werden. Die Anfrage kostenpflichtiger Features kann über die auf unserer Website zur Verfügung stehenden Kontaktformulare sowie jederzeit über die E-Mail-Adresse industry(at)doccheck.com erfolgen. Weiterführende Informationen zu den Lizenzpaketen können den Abschnitten 3, 4 und 5 dieser Nutzungsbedingungen entnommen werden.
2. Leistungen von DocCheck
2.1. DocCheck stellt dem Vertragspartner einen HTML-Code zur Verfügung, der auf ein Skript auf einem von DocCheck betriebenen Webserver verweist. Der HTML-Code wird auf der Website des Vertragspartners von diesem verbaut. "Website" im Sinne des Lizenzangebots wird anhand der folgenden Kriterien definiert: Eine Website ist ein System, das als in sich eigenständiger Internetauftritt vom Nutzer wahrgenommen wird, z.B. durch eine individuelle Farbgebung sowie eine zusammenhängende Sitemap und Navigation. Der Internetauftritt ist unter einer (Sub-)Domain zu erreichen und ist eine technisch unabhängige Instanz. Der Nutzer bewegt sich im Rahmen einer Session durch diese Instanz. DocCheck übernimmt keinen technischen Einbau des HTML-Codes auf den Seiten des Vertragspartners und leistet technischen Support ausschließlich in Bezug auf die Funktionalität des Login-Service selbst.
2.2. Das o.g. Skript dient der Überprüfung der Zugangsberechtigung des Nutzers in der Datenbank dieses Webservers („Passwort-Server“) und ermöglicht damit die Identifizierung eines DocCheck Users. Ist der Nutzer als autorisiert erkannt worden, so wird vom Passwort-Server an den Browser, der das Skript auslöst, eine Internetadresse übergeben, die auf eine bestimmte HTML-Seite auf dem Server des Vertragspartners verweist (sogenannte "Ziel-URL"). Dies ist in der Regel diejenige HTML-Seite, die durch den DocCheck Login geschützt werden soll und nicht-öffentlich einsehbar ist. Ist der User nicht als autorisiert erkannt worden, wird stattdessen eine Fehlermeldung übergeben.
2.3. Das von DocCheck zur Verfügung gestellte Skript kann dabei sowohl nutzerspezifische als auch optionale sitespezifische Zugangsberechtigungen verifizieren.
2.4. Nutzerspezifische Zugangsberechtigungen werden einem einzelnen Nutzer persönlich von DocCheck erteilt ("DocCheck User"). Sie gelten auch auf den Webseiten aller anderen am DocCheck-System teilnehmenden Vertragspartner, soweit diese die Berufs- bzw. Personengruppe, zu der der DocCheck User gehört, zugelassen haben.
2.5. Sitespezifische Zugangsberechtigungen (sogenannte „Firmenpasswörter“) werden vom Vertragspartner selbst oder von ihm autorisierten Dritten in DocCheck CReaM (siehe 1.3. dieser Nutzungsbedingungen) festgelegt. Sie können z.B. dem Login von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienen und werden vom Vertragspartner eigenverantwortlich einer von ihm autorisierten Nutzergruppe zur Kenntnis gebracht. Eine Überprüfung dieser Nutzer seitens DocCheck findet nicht statt. Dieses vom Vertragspartner definierte Firmenpasswort gilt ausschließlich für die logingeschützten Ziel-URLs des Vertragspartners und kann nicht für Websiten anderer am DocCheck-System teilnehmender Vertragspartner genutzt werden. Innerhalb von DocCheck CReaM können vom Vertragspartner zudem sogenannte "Testpasswörter" festgelegt werden, um die Funktionen der DocCheck-Login-Implementierung auf den Seiten des Vertragspartners zu testen.
2.6. Vor Freischaltung einer nutzerspezifische Zugangsberechtigung für einen externen DocCheck-Login prüft DocCheck die Zugehörigkeit des DocCheck Users zu einer bestimmten Berufs- bzw. Personengruppe durch Vergleich der Anmeldedaten mit einem vom Anmelder eingereichten Schriftstück. Bei diesem Schriftstück handelt es sich um eine Kopie der Approbationsurkunde, eines Arztausweises oder eines vergleichbaren Dokuments zum Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Berufs- oder Fachkreisgruppe. Ist die Überprüfung der Zugehörigkeit erfolgreich, so wird der DocCheck User für die externen DocCheck-Logins von Geschäftskunden & Vertragspartnern freigeschaltet und kann die dahinterliegenden Ziel-URLs (je nach Site-Policy, siehe Abschnitt 4 dieser Nutzungsbedingungen) erreichen.
2.7. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass auch nach Integration des DocCheck Login (also des zur Verfügung gestellten HTML-Codes) auf seinen Seiten die Erreichbarkeit der (nicht-öffentlichen) Ziel-URL auf anderen Wegen (z.B. durch Erraten oder durch Weitergabe entsprechender Adressen) möglich ist, wenn von ihm keine zusätzliche Absicherung (Session-Management o.ä.) eingerichtet wird. Für eine zusätzliche Absicherung der Ziel-URL ist der Vertragspartner zuständig.
3. Lizenztypen
Das Anlegen eines Firmenaccounts zur Erstellung eines Logins durch einen Vertragspartner führt automatisch zum Abschluss eines Nutzungs- und Lizenzvertrages zwischen dem Vertragspartner und DocCheck. Innerhalb dieses Nutzungs- und Lizenzvertrages kann dabei im Standard immer eine kostenfreie Basic-Lizenz aktiviert werden; ausgenommen hiervon ist die Basic-App-Lizenz, siehe 3.5. Kostenpflichtige Lizenzen entstehen für den Vertragspartner in diesem Vertragsverhältnis ausschließlich auf Anfrage und nach expliziter Buchung des jeweiligen Lizenztyps, siehe 1.4. dieser Nutzungsbedingungen. Die Vertragslaufzeit sowie etwaige Kündigungsfristen sind Abschnitt 4 dieser Nutzungsbedingungen zu entnehmen. Zahlungsbedingungen sind Abschnitt 5 dieser Nutzungsbedingungen zu entnehmen.
3.1. "Basic-Lizenz": Die mit Registrierung als Websitebetreiber und Anlage eines Logins zwischen den Parteien automatisch vereinbarte Basic-Lizenz bietet die in Abschnitt 2 dieser Nutzungsbedingungen aufgezählten Leistungen.
3.2. "Economy-Lizenz": Die Economy-Lizenz bildet die erste kostenpflichtige Erweiterungsstufe der Basic-Lizenz und enthält als zusätzliche Features die Möglichkeiten einer Parameter-Übergabe, einen OAuth2 Client Secret sowie die Übermittlung eines pseudonymen Unique Key und die Option von Nutzerrouting basierend auf den Parametern Berufsgruppe, Land oder Sprache. Weitere Informationen können unserer Lizenzbroschüre ("Lizenzen & Preise") entnommen werden.
3.3. "Business-Lizenz": Die Business-Lizenz enthält über die Features der Basic- & Economy-Lizenz hinaus die Option einer persönlichen User-Ansprache und Einverständnisabfrage ("Personal"-Funktion) und ermöglicht zudem einen spezifischen Zutritt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vertragspartners auf Basis individueller Zutrittsregelungen, z.B. durch die Prüfung der E-Mail-Adressen Domain. Weitere Informationen können unserer Lizenzbroschüre ("Lizenzen & Preise") entnommen werden.
3.4. Zu den oben genannten Lizenztypen kann jeweils die Funktion "DocCheck Statistik" hinzugebucht werden. DocCheck Statistik bietet neben Informationen zu den Logins pro Tag pseudonymisierte Detailinformationen über die Nutzer des jeweiligen Logins, wie zum Beispiel die Berufsgruppe, das Fachgebiet, die Herkunft oder die Loginhäufigkeit. Mehr Informationen zum Feature DocCheck Statistik finden sich hier.
3.5 Die Lizenztypen Basic-, Economy- und Business sind jeweils auch als kostenpflichtige App-Lizenzen verfügbar. Hierfür wird jeweils ein Software Development Kit für die Einbindung in eine native App bereitgestellt. Weitere Informationen zum Umfang und Features der App-Lizenzen können unserer Lizenzbroschüre ("Lizenzen & Preise") entnommen werden.
4. Laufzeit & Kündigung der Nutzungs- und Lizenzvereinbarung
4.1. Die Laufzeit der zwischen DocCheck und dem Vertragspartner zustande kommenden Nutzungs- und Lizenzvereinbarung beginnt mit dem Zeitpunkt der Anlage des Logins und dem Akzeptieren dieser Nutzungsvereinbarung und hat eine automatische Laufzeit bis zum Ende desjenigen Kalenderjahres (31.12.), in dem die Nutzungs- und Lizenzvereinbarung abgeschlossen wird. Kündigt der Vertragspartner oder DocCheck die Vereinbarung nicht fristgerecht mit einer ordentlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende, so verlängert sich die Laufzeit ab diesem Zeitpunkt immer um jeweils ein weiteres Kalenderjahr. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Parteien darüber hinaus jederzeit vorbehalten.
4.2. Als wichtiger Grund für die fristlose Kündigung dieser Vereinbarung gelten dabei unter anderem, aber nicht ausschließlich,
5. Preise und Zahlungen
5.1. Die mit dieser Nutzungs- und Lizenzvereinbarung zusammenhängenden Zahlungsverpflichtungen sind abhängig von dem vom Vertragspartner gebuchten Lizenztyp, siehe Abschnitt 3 dieser Nutzungsbedingungen. Während der Vertragslaufzeit steht dem Vertragspartner die Basic-Lizenz kostenfrei zur Verfügung.
5.2. Die Anfrage kostenpflichtiger Zusatzfunktionen (siehe 3.2 - 3.5 dieser Nutzungsvereinbarung) kann über die auf unserer Website zur Verfügung stehenden Kontaktformulare sowie jederzeit über die E-Mail-Adresse industry(at)doccheck.com erfolgen. Eine Zahlungsverpflichtung entsteht erst mit abschließender Buchung der entsprechenden Lizenzen durch den Vertragspartner. Bei Buchung einer kostenpflichtigen Lizenz gelten für das laufende Vertragsjahr die jeweils aktuellen Lizenzpreise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
5.3. DocCheck behält sich als Anbieter vor, die für das Vertragsjahr geltenden aktuellen Lizenzpreise zum Jahreswechsel in das jeweils folgende Vertragsjahr an sich verändernde Marktbedingungen, Veränderungen in den Beschaffungskosten sowie aktuelle Inflationsentwicklungen anzugleichen. DocCheck ist dabei bemüht, Preisanpassungen in Höhe von maximal 5% (gerechnet auf den aktuell mit dem Vertragspartner vereinbarten Netto-Lizenzpreis) vorzunehmen. Preiserhöhungen werden dem Vertragspartner rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist, in Textform mitgeteilt. Preisanpassungen, die die Höhe von 5% (gerechnet auf den aktuell mit dem Vertragspartner vereinbarten Netto-Lizenzpreis) übersteigen, begründen für den Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht.
5.4. Das Zahlungsziel für kostenpflichtige Lizenztypen beträgt 14 Tage nach Zugang der von DocCheck gestellten ordnungsgemäßen Rechnung.
6. Berechtigter Personenkreis
6.1. Über die Verwaltung des DocCheck Logins in DocCheck CReaM definiert der Vertragspartner eigenständig, welche User Zugriff auf die mittels DocCheck Login geschützte Ziel-URL erhalten ("Site-Policy"). Die Beschränkung der Usergruppen auf freigeschaltete Fachkreisangehörige entsprechend des Heilmittelwerbegesetzes macht so technisch ein HWG-konformes Bereitstellen von Inhalten auf der entsprechenden Ziel-URL möglich. Für die Überprüfung einer entsprechenden HWG-Konformität der getroffenen Einstellungen sowie die korrekte Verwaltung der Site-Policy ist der Vertragspartner eigenverantwortlich zuständig; eine Überprüfung oder rechtliche Einschätzung der Site-Policy Einstellungen oder der entsprechenden Ziel-URL durch DocCheck erfolgt nicht.
6.2. Bei sitespezifischen Zugangsberechtigungen ("Firmenpasswort") ist der Vertragspartner für die gewissenhafte Verwaltung seiner von ihm festgelegten Zugangsberechtigungen selbst verantwortlich. DocCheck nimmt keine Verifizierung oder Überprüfung von Personengruppen oder Usern vor, denen durch den Vertragspartner mittels sitespezifischen Zugangsberechtigungen Zugriff auf die Ziel-URL über den Login gewährt wird. Der Vertragspartner ist selbst für die Verwaltung und Überprüfung des von ihm definierten Personenkreises in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht verantwortlich.
6.3. Für jegliche etwaige Schadensersatzansprüche, Kosten für Rechtsverteidigungen oder sonstige Ansprüche aus Abmahnungen, Gerichts- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Wettbewerbsverstößen aufgrund einer falschen oder nicht den gültigen Rechtsnormen entsprechenden Einstellung ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich und wird DocCheck von diesem freigestellt.
7. Pflichten des Vertragspartners
7.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den DocCheck Zugang im öffentlichen Bereich seiner Webseite so anzubieten, dass DocCheck-User die Zugangsmöglichkeit auf die Ziel-URL über den DocCheck Login unmittelbar erkennen können. Die Zugangsmöglichkeit über DocCheck muss mit einem DocCheck Logo sowie Namensnennung des „DocCheck Login“ in mindestens 20 Pixel Größe, einem Link zur Passwort-Beantragung (https://www.doccheck.com/register ) sowie zum Zurücksetzen des Passworts (https://www.doccheck.com/reset-password-request) versehen sein. Logo-Vorlagen können bei DocCheck angefordert werden. Der Vertragspartner wird die Installation des DocCheck HTML-Codes auf seinem Server-System nach den technischen Richtlinien von DocCheck sorgfältig durchführen.
7.2. Der von DocCheck zur Verfügung gestellte HTML-Code darf vom Vertragspartner nicht in seiner Funktion (Ziel-URL, übergebene Parameter etc.) modifiziert werden. Ein Auslesen und Speichern von nutzerspezifischen Zugangsberechtigungen seitens des Vertragspartner ist unzulässig und diesem untersagt. Die nutzerspezifischen Zugangsberechtigungen müssen direkt, d.h. ohne Umweg über eigene IT-Systeme des Vertragspartners, und verschlüsselt (https) an den DocCheck Login-Server gesendet werden. Die Übermittlung hat via POST-Methode zu erfolgen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, DocCheck bei Verdacht auf Missbrauch einer nutzerspezifischen Zugangsberechtigung umgehend zu informieren.
7.3. Der Vertragspartner ist nicht dazu befugt, Cookies zu setzen, die den Authentifizierungsstatus des User in eigenen dauerhaft verfügbaren Cookies (Lifetime-Cookies) zu speichern und somit eine Umgehung des Login-Services zu ermöglichen oder zu forcieren oder Userdaten ohne dessen Einwilligung zu nutzen.
7.4. Der Vertragspartner wird neben DocCheck kein anderes externes (Login-)System zur Verifizierung der Zugangsberechtigung einsetzen. Diese Verpflichtung bezieht sich nicht auf eigene Systeme des Vertragspartners. Dem Vertragspartner ist bewusst, dass ein Verstoß gegen diese vertragliche Verpflichtung ein Recht zur fristlosen Kündigung durch DocCheck entsprechend Abschnitt 4 dieses Vertrages begründen kann.
7.5. Der Vertragspartner verpflichtet sich, beim Einsatz des DocCheck Logins, jedweder eigens vorgenommener Datenverarbeitung auf seinen Websites und/oder der Ziel-URL sowie bei der Gestaltung seiner Site-Policy die Beachtung aller für ihn geltenden Rechtsnormen, insbesondere die des Heilmittelwerbegesetzes und der geltenden Datenschutzvorschriften, zu beachten. Der Vertragspartner wird auf die Abschnitte 8 und 9 und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen und Haftungsausschlüsse von DocCheck explizit hingewiesen.
7.6. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die unter 1.3 genannten Test-Passwörter bei der Einrichtung von DocCheck CReaM nur zu Testzwecken zu verwenden. Die Nutzung im Live-Betrieb, zu anderen Zwecken als dem Testen der Login-Funktionalitäten sowie die Übermittlung an Dritte ist untersagt. Der Missbrauch von Testpasswörtern berechtigt DocCheck zur außerordentlichen Kündigung dieser Nutzungs- und Lizenzvereinbarung.
8. Datenschutz
8.1. Beide Parteien stellen sicher, dass die für Sie geltende Datenschutzbestimmungen, insbesondere die der DS-GVO sowie des BDSG, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachtet werden und dass personenbezogene Daten nur auf rechtmäßige Weise verarbeitet werden. Beide Parteien stellen außerdem sicher, dass sie angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit getroffen haben. Jede Partei ist allein für die von ihr erhobenen oder anderweitig verarbeiteten Daten verantwortlich und klärt die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen eigenständig und vollumfänglich über die jeweiligen Verarbeitungsvorgänge auf.
8.2." DocCheck Personal": DocCheck übergibt personenbezogene Daten seiner User, wie z.B. deren vollständigen Namen oder deren E-Mail-Adressen, nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung an Dritte. Eine Datenübergabe ist technisch ausschließlich bei der Funktion "DocCheck Personal" im Rahmen einer Business-Lizenz (siehe 3.3.) vorgesehen. Das Einverständnis des jeweiligen Users zur Übergabe seiner Daten an den Vertragspartner im Rahmen von DocCheck Personal bezieht sich ausschließlich auf den digitalen Transfer der Daten; die Abfrage des Einverständnisses des betroffenen Users erfolgt im Rahmen des Logins auf der Website des Vertragspartners. Die weitere Verwaltung und Verarbeitung der Daten erfolgt ab der erstmaligen Übergabe der User-Daten im Login-Vorgang ausschließlich auf den Servern und in Verantwortung des Vertragspartners. Der Websitebetreiber ist dafür zuständig, den User im Rahmen seiner Datenschutzerklärung oder einer anderweitigen Aufklärung darüber in Kenntnis zu setzen, zu welchen Zwecken und in welchem Umfang die Verarbeitung seiner Daten nach der Übergabe an den Vertragspartner im Rahmen von DocCheck-Personal erfolgt. Die Verwaltung der vom User erteilten Einwilligung in diese Datenverarbeitungsvorgänge auf den Websiten des Vertragspartners ("Consent-Management") wird ausschließlich vom Vertragspartner nachgehalten und verantwortet. Insofern der Vertragspartner User, die ihre Einwiligung in die Datenverarbeitung durch den Vertragspartner nicht erteilen, nicht auf die von ihm betriebene Website zulassen möchte, obwohl die Funktionalität des DocCheck-Logins gegeben ist, so hat er die User über die Hintergründe eigenverantwortlich aufzuklären.
8.3. DocCheck erstellt ausschließlich pseudonymisierte Statistiken über die Nutzung der an DocCheck angeschlossenen Webseiten. Persönliche Nutzerprofile, die Auskunft über die individuellen Zugriffsgewohnheiten des Nutzers geben, werden nicht erstellt.
8.4. Beide Parteien unterliegen den Meldepflichten nach Art. 33 und 34 DS-GVO, soweit sich die Meldung auf Verarbeitungen bezieht, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind. Die Parteien unterrichten sich gegenseitig unverzüglich über eine geplante Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde und übermitteln einander unverzüglich die zur Durchführung der Meldung erforderlichen Informationen. Die Meldepflicht gilt nur für die Partei, die für die Daten verantwortlich ist.
9. Haftung & Gewährleistung
9.1. DocCheck überprüft die Zugehörigkeit seiner User zu den ausgewiesenen Berufs- bzw. Personengruppen ("Ärzte", "Apotheker" usw. ) mit größtmöglicher Sorgfalt. DocCheck kann jedoch nicht ausschließen, dass sich unberechtigte Dritte, z.B. durch Täuschung, Fälschung von Dokumenten oder Ausspionieren, nutzerspezifische Zugangsdaten verschaffen, die ihnen den Zugang zur nicht-öffentlichen Ziel-URL des Vertragspartners ermöglicht. Weiterhin kann DocCheck nicht ausschließen, dass von DocCheck-Usern Links oder Bookmarks weitergegeben werden, die unberechtigten Dritten Zugang zum nicht-öffentlichen Bereich einer Website / Ziel-URL des Vertragspartners ermöglichen.
9.2. "Verfügbarkeit": DocCheck betreibt seinen Passwort-Server möglichst unterbrechungsfrei und verschafft dem berechtigten Personenkreis (siehe 6.) so einen kontinuierlichen Zugang auf die geschützten Bereiche der Ziel-URL des Vertragspartners. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass seine nicht-öffentliche Ziel-URL für User des DocCheck-Passwortes nicht erreichbar ist, solange der Passwort-Server nicht in Funktion ist. DocCheck gewährleistet eine Funktionsfähigkeit des Systems von 97 % im Mittel des Kalenderjahres. Geplante oder notwendige Wartungsarbeiten, die zu Ausfallzeiten führen und vorher als Wartungsfenster mitgeteilt wurden, werden als verfügbar gewertet. DocCheck behält sich vor, die Erreichbarkeit seines Services - wenn möglich nach entsprechender Vorankündigung - kurzfristig einzuschränken, z.B. um Wartungsarbeiten am System durchzuführen.
9.3. "Keine Gewährleistung der Erreichbarkeit bei dynamischen IP-Adressen". Der DocCheck Passwort-Server ist durch eine Firewall geschützt, die durch eine sog. "IP-Blacklist" abgesichert ist. Nur durch die Verwendung einer statischen IP-Adresse kann sichergestellt werden, dass die IP-Adresse des Vertragspartners nicht über diese Blacklist blockiert wird. Verwendet der Vertragspartner eine dynamische IP-Adresse, nimmt er hiermit zur Kenntnis, dass ein ganzer Bereich an IP-Adressen nicht in die von der Erreichbarkeit umfasste "IP-Whitelist" aufgenommen werden kann und somit die Möglichkeit besteht, dass ein unterbrechungsfreier und kontinuierlicher Zugriff auf die geschützten Bereiche der Ziel-URL nicht gewährleistet werden kann. Für die Erreichbarkeit dynamischer IP-Adressen übernimmt DocCheck folglich keine Gewährleistung.
9.4. DocCheck verpflichtet sich, bei Ausfällen von Soft- und Hardware- Komponenten des Passwort-Servers oder Leitungsausfällen in einem angemessenen Zeitraum Ersatz zu beschaffen und die Betriebsbereitschaft so schnell wie möglich wiederherzustellen.
9.5. DocCheck haftet für sonstige Schäden im Rahmen der Vertragserfüllung, die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden, ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf einen Betrag von 5000 Euro beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
10. Rechtswahl, Erfüllungsort, Sonstiges
10.1. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht – unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Erfüllungsort des Vertrags ist der Sitz von DocCheck. Als Gerichtsstand wird Köln vereinbart.
10.2. Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners ist ausgeschlossen.
10.3. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Änderung bedarf der Schriftform.
10.4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages, eine einverständliche Regelung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
10.5. DocCheck behält sich vor aus berechtigten Gründen Änderungen an diesem Vertrag vorzunehmen, beispielsweise aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen oder um existierende Merkmale weiterzuentwickeln oder zu optimieren sowie um zusätzliche Merkmale hinzuzufügen. DocCheck wird die Änderungen umgehend allen Vertragspartnern mitteilen. Sofern der Vertragspartner der Änderung des Vertrags nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als vom jeweiligen Vertragspartner angenommen. DocCheck wird die Vertragspartner auf diese Folge ihres Verhaltens im Zusammenhang mit einer Änderung der Nutzungsbedingungen in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
Stand: 01/2025